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Kontakt: 0571 / 38 83 770 info@herztoene.net
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 Akupunktur und chinesische Medizin in der Hebammenarbeit
Mehrteilige Weiterbildung für Hebammen und geburtshilfliche Teams
Foto: © Herztöne Institut
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Diese fünfteilige Weiterbildung gibt eine Einführung in die Chinesische Medizin als ganzheitliches System mit der Akupunktur als Teilgebiet. Versierte Dozentinnen unterrichten Sie in persönlicher Athmosphäre in kleinen Gruppen von maximal sechzehn Hebammen.
Diese Weiterbildung entspricht den aktuellen Empfehlungen des DHV für die Ausbildung von Hebammen in Akupunktur und Chinesischer Medizin (2005).
Diese Weiterbildung wurde am 30.12.2015 vom Gesundheitsamt Minden im Sinne der Fortbildungspflicht (§2 Abs. 1 der HebBO in NRW) mit 100 U-Std. inkl. 20 Notfallstunden anerkannt.
Inhalte:
Theorie der Chinesischen Medizin (CM) Kontraindikationen und Grenzen der CM Abgrenzung Physiologie/Pathologie/Notfälle Yin und Yang Die fünf Wandlungsphasen Diagnostik in der CM Physiologie und Pathologie der Substanzen Ausgewählte Funktionskreissyndrome Akupunkturpunkte Meridianlehre: das Leitbahn-System Spezifische Punkte und Punktekategorien Praxis: Lokalisation der Punkte, Nadeltechniken, Moxibustion Begleitende therapeutische Maßnahmen (Ernährung, Qi Gong, Akupressur) Prophylaxen (Geburtsvorbereitende Akupunktur) Notfälle Dokumentation und Forensik Indikationen für die Hebammenarbeit Schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Termine 2021:
Kursnummer: 937 Ort: Leipzig Termine: Modul 1: 08.-10.10.2021 Modul 2: 04.-06.02.2022 Modul 3: 06.-08.05.2022 Modul 4: 01.-03.07.2022 Modul 5: 14.-16.10.2022 Dozentinnen: Ruthild Schulz, Anne Welteke U-Std.: 100 (Anerkennung im Sinne der Fortbildungspflicht beantragt, inkl. 20 Notfallstd.) Kosten: 1.690,00 € inkl. Skript, Verbrauchsmaterialien und Zertifikat, zzgl. einer Tagungspauschale
=> zur Anmeldung!
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Diese Weiterbildung ist auch bestens geeignet für die Schulung eines ganzen Teams, z.B. einer geburtshilflichen Abteilung, einer Praxis oder eines Geburtshauses. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Information zur Möglichkeit der Abrechnung von Akupunktur im Rahmen der Hebammentätigkeit
Für die Anwendung der Akupunktur ist eine entsprechende Grundqualifikation wie die hier angebotene zertifizierte Weiterbildung und regelmäßige Nachschulungen notwendig. Akupunktur stellt jedoch bislang KEINE Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar, wie Hilfe bei Beschwerden oder Wehen (Position 0500 bis 0512 der Hebammengebühren- verordnung). Sie kann bei konkreten Schwangerschaftsbeschwerden nach individueller Rücksprache mit der Krankenkasse aber dennoch übernommen werden. Zahlt die Kasse hier nicht oder nichts dazu, ist die Leistung eine Individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) und muss der behandelnden Hebamme privat vergütet werden. Die Hebamme kann jedoch vor, während oder nach der Leistungserbringung nach den Nummern 0500 bis 0512 akupunktieren und dafür eine gesonderte Vergütung vereinbaren, solange dies die Dauer der versicherten Leistung nicht beeinflusst. Die Hebamme kann jedoch vor, während oder nach der Leistungserbringung nach den Nummern 0500 bis 0512 akupunktieren und dafür eine gesonderte Vergütung vereinbaren, solange dies die Dauer der versicherten Leistung nicht beeinflusst.
(Vergl. hierzu auch den Artikel von A.-O. Hirschmüller für den DHV, Hebammenforum 10/2016, S. 1121)
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Literaturtipps:
„Line und Paul und Akupunktur“ von unserer Akupunktur-Dozentin Ruthild Schulze
Line und Paul und die TCM-Therapeutin Ruth zeigen, wie spannend eine Untersuchung und eine Behandlung von Kindern nach den Prinzipien der chinesischen Medizin sein kann. Eine kleine Reise in dievöllig neue, coole chinesische Medizin-Welt: Zungendiagnose und Pulsdiagnose, Atmung, Nahrung und Verdauung, Gefühle und Körpersymptome, Qi, Yin und Yang und die chinesischen Behandlungsmethoden Shonishin, Tuina, Guasha und echtes Akupunktieren werden kindgerecht vermittelt.
Zu bestellen beim Kiener Verlag
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Hebammenfortbildung zu Akupunktur und chinesische Medizin in der Hebammenarbeit
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